Verbraucherzentrale NRW
Anspruch auf Pflegeleistungen? Neuer Pflegegradrechner erleichtert die Selbsteinschätzung
Kostenlose Online-Anwendung hilft bei der Vorbereitung der Pflegebegutachtung
• Ob jemand Leistungen der Pflegeversicherung erhält, ermittelt die Pflegekasse im Rahmen einer Pflegebegutachtung.
• Zur Vorbereitung bieten die Verbraucherzentralen einen neuen Pflegegradrechner an: www.verbraucherzentrale.nrw/pflegegradrechner.
Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie zum Beispiel Pflegegeld, erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits vor Antragstellung einschätzen will, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen, dem hilft der neue Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen.
Irgendwann ist es soweit: das Einkaufen fällt schwer, das Fensterputzen, das Treppensteigen. Nicht immer wird ein Pflegeantrag sofort bewilligt, etwa wenn alle anderen Bereiche des Lebens selbstständig bewältigt werden können und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt wird. Verschlechtert sich aber die Lage, etwa durch einen Schlaganfall, und braucht man Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- oder Ergotherapie, steigen die Chancen. Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Betroffene vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, gestellt werden. Sie können sich so auf die Begutachtung vorbereiten.
„Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist kostenlos und werbefrei“, sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
Der Pflegegradrechner ersetzt jedoch keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung erfolgt immer persönlich durch Fachleute des Medizinischen Dienstes. Nur Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite viele Informationen rund um das Thema „Der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.
Der Pflegegradrechner wurde entwickelt von den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Weiterführende Infos und Links:
• Mehr unter www.verbraucherzentrale.nrw/pflegegradrechner
• Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad: https://www.verbraucherzentrale.nrw/der ... pflegegrad
Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
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Quelle: Pressemitteilung vom 22.04.2024
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
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40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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(31.) Pflegetreff am 27.11.2019 - Themen: Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegrad und neuer "Pflege-TÜV
Moderator: WernerSchell
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Pflegegrad beantragen: So geht es
„Pflegegrad beantragen: So geht esl“. - Wer im Alter auf Pflege oder Hilfe im Alltag angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Was sind die Voraussetzungen? Welche Leistungen gibt es? Tipps zur Antragstellung hat die NDR-Visite am 21.05.2024 präsentiert – weiter abrufbar mit Video (07:44 Min.) unter … > https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher ... ad100.html - Video „Pflegegeld beantragen: So geht es“ (04:16 Min.) abrufbar unter > https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... 23806.html
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5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023
5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023
• Pflegebedürftige überwiegend zu Hause versorgt (86 %)
• Deutliche Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen um 15 % gegenüber dem Jahresende 2021 auch durch weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff
• 17 % mehr zu Hause gepflegte Personen; 1 % mehr vollstationär in Heimen versorgte Pflegebedürftige
WIESBADEN – Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2021 bei knapp 5,0 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 730 000 Pflegebedürftige (+15 %) weist darauf hin, dass sich hier auch noch Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 zeigen. Seither werden Menschen eher als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst in stärkerem Maße, als durch die Alterung der Gesellschaft erwartbar ist. So wurde nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes der demografiebedingte Anstieg von 2021 bis 2023 auf rund 100 000 Pflegebedürftige beziffert. Die tatsächliche Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen um 730 000 geht zum Teil auf den weiter gefassten Pflegebegriff zurück.
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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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Quelle: Pressemitteilung vom 18.12.2024
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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Hinsichtlich der Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Menschen wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits vor Tagen gepostet:
Die Zunahme der Pflegefälle hat im Wesentlichen mit der großzügigen Ausweitung der Pflegegrade zu tun (dazu hat ein Neusser Pflegetreff seinerzeit bereits kritisch informiert). Die Leistungsausweitungen gehen zu Lasten der schwer Pflegebedürftigen und führen zu immens steigenden Beitragsleistungen. Es ist im Übrigen so, dass der Krankheitsvermeidung (und damit der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit) mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1237 / > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1098 – Im Übrigen müssen flächendeckend kommunale Quartiershilfen (= ambulante Unterstützungsleistungen mit Hausbesuchen) gestaltet werden … > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=4&t=1119 - Zum Thema Pflegebedürftigkeit und Hilfen gibt es von hier seit vielen Jahren Statements und konkrete Handlungsforderungen. Wie auch in anderen Bereichen, die politisch Verantwortlichen, die sich nicht selten für unbelehrbare Schlaumeier halten, reagieren nicht oder zu zögerlich.