"Hallo-Ü-Wagen" (WDR) diskutierte (1987) über Patientenrechte und Patientenschutz
Meiner Forderung nach mehr sprechender Medizin stimmten alle Gäste ohne Einschränkung zu. Jahrzehnte später wurden Patientenrechte kodifiziert!
"Hallo-Ü-Wagen" (WDR) mit Carmen Thomas diskutierte am 16.07.1987 über mehrere Stunden umfänglich über Patientenrechte bzw. Patientenschutz. Ich hatte Gelegenheit, an der öffentlich geführten Diskussionsrunde u.a. mit dem Gesundheitsminister des Landes NRW Heinemann und führenden Ärztevertretern als Patientenvertreter teilzunehmen (siehe insoweit > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 97#p111497 ).
Quelle: > https://www.moderationsakademie.de/alle ... en-thomas/ bzw. https://de.wikipedia.org/wiki/Hallo_%C3%9C-Wagen
Der WDR hatte mich zur Sendung v.a. deshalb eingeladen, weil ich bereits 1981 einen Patientenratgeber mit dem Titel "Arztpflichten - Patientenrechte" herausgegeben hatte und diese Veröffentlichung bundesweit auf großes Interesse gestoßen war.
Titelseiten Patientenratgeber "Arztpflichten - Patientenrechte"
mit ergänzendem Nachschlagewerk "Medizinische Fachausdrücke"
Siehe
> https://www.wernerschell.de/html/arztpflichten.php
> https://www.wernerschell.de/html/fachausdruecke.php
Im "Deutschen Ärzteblatt" war der Ratgeber (aus der Sicht der Ärzte) kritisiert worden. Nachdem sich die erste Aufregung der Ärzteschaft gelegt hatte, wurde die Buchveröffentlichung nach späteren neuen Auflagen durchaus positiv eingeschätzt; z.B.:
"Durch eine möglichst rechtzeitige Beachtung der in diesem Buch von einem Experten des Patientenrechts in allgemeinverständlicher Art und Weise dargestellten Rechte und Pflichten zwischen Patient und Arzt bzw. Krankenhaus kann viel unnötiger Ärger vermieden werden. Besonders wertvoll sind die praktischen Ratschläge sowie Adreßhinweise für die konkrete Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und für die Inanspruchnahme von Schlichtungs- und Gutachterstellen der Ärztekammern. Ein interessanter Ratgeber für Arzt und Patient" (Z. "Der Arzt und sein Recht"; 22/91).
Die hier kurz skizzierten Ausführungen erscheinen weiterhin aktuell und haben sich leider nicht erledigt. Es ist daher geboten, weiterhin für mehr Zuwendung bei der Patientenversorgung und weniger Ökonomie zu werben.
Foto: Carmen Thomas
Bei den Diskussionen konnte ich die Patienteninteressen gut vertreten. Es ging mir v.a. darum aufzuzeigen, dass der Patient im Mittelpunkt zu stehen habe. Zu fordern sei daher mehr Zuwendung und weniger Technik. Zwei Zitate von damals:
- "Eine Diagnose aufgrund vieler Geräte- bzw. Laboruntersuchungen finden nur 26% der Patienten gut" (lt. Infratest-Umfrage 1986).
- "Ein Arzt, der nicht zuhört und der sich für die Untersuchung keine Zeit nimmt, der kann doch auch nicht gut therapieren"(lt. Infratest-Umfrage 1986 eine oft geäußerte Ansicht).
Ärzte sollten sich daher, so konnte ich gut herausstellen, für das Gespräch mit dem Patienten ausreichend Zeit nehmen. Eine Anmerkung, die weiterhin Gültigkeit hat. Denn: Die Minuten-Kontakte sind auch heute noch an der Tagesordnung. Technik und Labor dominieren (alles verstärkt durch Krankenhaus-Fallpauschalen-Dienstleistungen). ,,,,
Seit Anfang der 1970er Jahre wurden von mir die sehr kontrovers diskutierten patientenrechtlichen Fragen vermehrt angesprochen. Im Gefolge von Patientenanfragen wurden daraufhin zahlreiche Initiativen in Gang gebracht, um die Patienteninteressen zu verdeutlichen und Folgerungen im politischen Bereich zu veranlassen. U.a. meine langjährigen Bemühungen haben dann schließlich dazu geführt, dass über ein Patientenrechtegesetz diskutiert wurde. Um insoweit voran zu kommen, wurden am 10.11.2010 (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hp?t=14122 ) und 13.09.2011 (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hp?t=15674 bzw. > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hp?t=16197 ) bei Pflegetreffs mit Experten die maßgeblichen patientenrechtlichen Fragen erörtert und nochmals Forderungen formuliert. Am 13.09.2011 war auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, beim Treff.
Bilder vom Pflegetreff am 13.09.2011 - u.a. mit Wolfgang Zöller, Rudolf Henke, Hermann Gröhe, Wolfgang Schuldzinski, Heinz Sahnen und Werner Schell:
Ergänzend wurden zahlreiche schriftlichen Stellungnahmen zur Gestaltung eines Patientenrechtegesetzes u.a. beim Bundesgesundheitsministerium abgeliefert - offensichtlich erfolgreich (siehe insoweit unter > https://www.wernerschell.de/Patientensc ... rechte.php
v.a. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf ). Denn 2012 kam es zu einer Kodifizierung der Patientenrechte im BGB. Siehe insoweit den aktuellen Gesetzestext - Stand 13.01.2023 - > https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 3611186771 ).
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Zwei Medienberichte zur Hallo-Ü-Wagen - Veranstaltung am 16.07.1987 sind angefügt.
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"Hallo-Ü-Wagen" (WDR) diskutierte (1987) über Patientenrechtee bzw. Patientenschutz
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Patientenrecht hilft bei der Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes …
Patientenrecht hilft bei der Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes …
Die Patientenversorgung durch den Arzt hat nach den Vorschriften des Dienstvertragsrechts - und damit auf partnerschaftlicher Basis - zu erfolgen (§ 630b BGB) "Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken" (§ 630c BGB). Um sich zielgerichtet in das Arzt-Patienten-Gespräch einbringen zu können, macht es für den Patienten durchaus Sinn, die im BGB ausgewiesenen Patientenrechte zu kennen und vorab über ein Mindestmaß an seriösen Gesundheitsinformationen zu verfügen. Dies erscheint zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes nahezu zwingend (Art. 2 GG; § 630d BGB). Dies wird zwar von der Ärzteschaft eher kritisch gesehen, sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Die Foren von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind mit guten und stets aktuellen Infos dabei, z.B. unter folgender Adresse > https://www.wernerschell.de/forum/2/index.php
Quelle: https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=3&t=1122
Die Patientenversorgung durch den Arzt hat nach den Vorschriften des Dienstvertragsrechts - und damit auf partnerschaftlicher Basis - zu erfolgen (§ 630b BGB) "Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken" (§ 630c BGB). Um sich zielgerichtet in das Arzt-Patienten-Gespräch einbringen zu können, macht es für den Patienten durchaus Sinn, die im BGB ausgewiesenen Patientenrechte zu kennen und vorab über ein Mindestmaß an seriösen Gesundheitsinformationen zu verfügen. Dies erscheint zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes nahezu zwingend (Art. 2 GG; § 630d BGB). Dies wird zwar von der Ärzteschaft eher kritisch gesehen, sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Die Foren von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind mit guten und stets aktuellen Infos dabei, z.B. unter folgender Adresse > https://www.wernerschell.de/forum/2/index.php
Quelle: https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=3&t=1122