"Ehe für alle" - klarer Verfassungsverstoß!

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"Ehe für alle" - klarer Verfassungsverstoß!

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 13:23

"Ehe für alle" - klarer Verfassungsverstoß!

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"Ehe" und "Familie" stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Artikel 6 Grundgesetz - GG). - Dazu ergibt sich in Kürze: "Ehe" gilt immer noch als eine im Prinzip auf Lebenszeit angelegte, dauerhafte Gemeinschaft von Mann und Frau. "Familie" ist da, "wo Kinder sind", also ist ein allein erziehender Vater oder eine partnerschaftslose Mutter mit Kindern, wozu auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder zählen, eine Familie. Dazu gehören auch die volljährigen Kinder. Unerheblich ist ferner, ob die Kinder ehelich oder unehelich geboren sind. Verheiratete ohne Kinder haben dagegen keine Familie, sondern führen nur eine Ehe.
Eine "Ehe für alle" durch einfaches Gesetz zuzulassen, muss als eindeutiger Verstoß gegen das GG angesehen werden. Da helfen auch keine Ausdeutungen, die etwas anderes suggerieren wollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die vom Bundestag am 30.6.2017 beschlossenen Regelungen, die "Ehe für alle" zuzulassen, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Bestand haben werden. Dabei dürfte auch beachtlich sein, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EuGM) bereits 2016 in einer Entscheidung klargestellt hat: Die "Ehe" ist die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, und nichts anderes. Dazu wurde ergänzend angemerkt: Es ist ganz klar, dass das Urteil des EuGM auch Auswirkungen darauf hat, wie der Begriff "Familie" zu verstehen ist: Sie, die "Familie", gründet sich auf die "Ehe zwischen Mann und Frau", und auf die Abstammung des Kindes von seinen Eltern. - Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=21672

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